Der am ...... 1963 geborene Kläger stand seit dem 01. Oktober 1998 als Fluggastkontrolleur in den Diensten der Beklagten.
Mit Schreiben vom 11. Juli 2001 (Ablichtung B. 39 d.A.) mahnte die Beklagte den Kläger wegen herabsetzender Äußerungen über ihr Unternehmen ab. Dem folgte eine ordentliche Kündigung mit Schreiben vom 24. September 2001 (Ablichtung Bl. 7 f. d.A.), gestützt auf den Vorwurf, der Kläger habe am 05. September 2001 auf der Suche nach einem neuen Job wiederholt Passagiere um ihre Visitenkarte gebeten.
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