I.
Der Antragsteller ist Berufssoldat im Dienstgrad eines Hauptmanns und wird voraussichtlich zum 31. März 1998 mit Erreichen der für seinen Dienstgrad derzeit geltenden besonderen Altersgrenze nach dem Personalstärkegesetz in den Ruhestand treten. Er ist seit dem 24. Juni 1991 für eine Personalratstätigkeit vom Dienst freigestellt. Seinen im August 1996 gestellten Antrag auf fiktive Versetzung auf einen Stabshauptmann(StHptm)-Dienstposten lehnte der Bundesminister der Verteidigung (BMVg) ab.
Seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat zurückgewiesen.
II.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|