LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.02.2016
15 Sa 900/15
Normen:
BGB § 315; GewO § 106; ZPO § 259; GG Art. 14;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 16.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 16867/14

Gerichtliche Überprüfung einer Versetzung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2016 - Aktenzeichen 15 Sa 900/15

DRsp Nr. 2017/3201

Gerichtliche Überprüfung einer Versetzung

1. Durch eine getroffene unternehmerische Entscheidung wird die Rechtsposition eines Arbeitnehmers noch nicht berührt. 2. Es geht nicht darum, organisatorischen Maßnahmen des Arbeitgebers gerichtlich zu untersagen. Zu prüfen ist nur, ob die vom Arbeitgeber gewählte Umsetzungsform (Kündigung, Versetzung, Aufhebungsvertrag) wirksam ist.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16.03.2015 - 19 Ca 16867/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 315; GewO § 106; ZPO § 259; GG Art. 14;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im hiesigen Berufungsverfahren darüber, ob die Klägerin als Vorstandssekretärin zu beschäftigen ist.

Die 1963 geborene Klägerin ist seit dem Jahre 2000 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern als "Sekretärin Vorstand" gegen ein Bruttomonatsentgelts von zuletzt 6006,48 € beschäftigt. In § 7 des Arbeitsvertrages vom 03.06.2003 ist eine Versetzungsklausel enthalten (Kopie Bl. 19 ff der Akte).