I. Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16.03.2015 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im hiesigen Berufungsverfahren darüber, ob die Klägerin als Vorstandssekretärin zu beschäftigen ist.
Die 1963 geborene Klägerin ist seit dem Jahre 2000 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern als "Sekretärin Vorstand" gegen ein Bruttomonatsentgelts von zuletzt 6006,48 € beschäftigt. In § 7 des Arbeitsvertrages vom 03.06.2003 ist eine Versetzungsklausel enthalten (Kopie Bl. 19 ff der Akte).
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