Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Klön vom 09.03.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 9.166,66 brutto zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. (*1)
2.Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 60 %, die Beklagte 40 %.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über Bonuszahlungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
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