Die Beschwerden des Beteiligten zu 2. und der Beteiligten zu 3. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15. Mai 2019 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds.
Die Beteiligte zu 1. ist ein Unternehmen der Farb- und Kunststoffindustrie.
Der Beteiligte zu 2. ist der bei ihr im Betrieb A-Stadt gebildete Betriebsrat.
1. 2. 1. 2.
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