Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 09.11.2016 -
Der Antrag wird zurückgewiesen.
II.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Arbeitgeberin begehrt die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zu einer personellen Maßnahme.
Der Antragsteller ist der für den Gemeinschaftsbetrieb K der Arbeitgeberin gewählte Betriebsrat. Der Gemeinschaftsbetrieb besteht aus den Bereichen HUB (Umschlagszentrum), GTS (Global Trade Services; Zoll und Außenhandel) und Ramp.
Der Arbeitnehmer A K war als sog. Clearance Broker Associate im ZnG Team (Zentrale Nachverfolgungsgruppe) der Abteilung GTS tätig.
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