Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 19.03.2013 - 3 BVGa 1/13 h - wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die personelle Ergänzung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl im Betrieb der Beteiligten zu 2).
Die Beteiligte zu 1) ist eine Gewerkschaft. Die Beteiligte zu 2) ist ein Automobilunternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern und gehört der sog. J -Gruppe an. Im Betrieb der Beteiligten zu 2) existiert - wie in allen anderen gruppenzugehörigen Unternehmen kein Betriebsrat.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|