Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 25.10.2011 in Sachen4 Ca 1267/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in erster Linie um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen fristlosen Kündigung, darüber hinaus um davon abhängige Zahlungsansprüche, um Urlaubsabgeltung und um ein Hausverbot.
1.) 2.)
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