1. Die Beschwerde des Beteiligten Ziff. 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Heilbronn- Kn. Crailsheim - vom 09.06.2009 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten darüber, ob ein von der Beteiligten Ziff. 2 (im folgenden: Arbeitgeberin) am 30. März 2007 geschlossener Firmentarifvertrag auf die im Betrieb R. beschäftigten Arbeitnehmer Anwendung findet.
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