Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW EKD) i.d.F. vom 1.01.2002 § 12 Abs. 2; Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland i.d.F. vom 23.01.2014 § 12 Abs. 2; GRC Art. 16; RL 2001/23/EG vom 12. Mörz 2001 Art. 3; BGB § 317 Abs. 1 S. 2; BGB § 310 Abs. 4 S. 1;
Fundstellen:
AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 92
AuR 2018, 532
BB 2018, 2419
EzA-SD 2018, 12
NZA 2018, 1413
NZA-RR 2019, 572
Vorinstanzen:
LAG Mecklenburg-Vorpommern, vom 15.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 153/15
ArbG Stralsund, vom 24.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 239/13
Geltung einer dynamischen Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag nach deutschem und europäischem Recht auch bei kirchlichen ArbeitsrechtsregelungenNebenabreden zum Arbeitsvertrag als Allgemeine GeschäftsbedingungenAuslegungsgrundsätze für Allgemeine GeschäftsbedingungenInhalt und Zielsetzung des Transparenzgebotes bei Allgemeinen GeschäftsbedingungenEingruppierungsgrundsätze für die Beschäftigten nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland
BAG, Urteil vom 21.06.2018 - Aktenzeichen 6 AZR 38/17
DRsp Nr. 2018/13913
Geltung einer dynamischen Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag nach deutschem und europäischem Recht auch bei kirchlichen ArbeitsrechtsregelungenNebenabreden zum Arbeitsvertrag als Allgemeine GeschäftsbedingungenAuslegungsgrundsätze für Allgemeine GeschäftsbedingungenInhalt und Zielsetzung des Transparenzgebotes bei Allgemeinen GeschäftsbedingungenEingruppierungsgrundsätze für die Beschäftigten nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland
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