Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 19. Februar 2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft.
Der Kläger ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Baugewerbe. Er ist tarifvertraglich verpflichtet, die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes einzuziehen.
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