I. Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 25. Februar 2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.863,89 Euro brutto nebst Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Oktober 2019 zu zahlen.
II. Die Kosten der I. Instanz haben der Kläger zu 90,51 % und die Beklagte zu 9,49 % zu tragen. Die Kosten der Berufung haben der Kläger zu 83,36 % und die Beklagte zu 16,64 % zu tragen.
III. Die Revision wird für die Beklagte hinsichtlich der weiteren Vergütung für den Monat September 2018 zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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