Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.05.2020 -
Die Verfügungsklägerin ist seit dem 25.09.1995 bei dem beklagten Land als Lehrerin an der L -M -G in K -P beschäftigt. Sie wird nach der Entgeltgruppe (EG) 13
Mit Urteil vom 04.05.2017 hat das Arbeitsgericht Köln -
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