LAG Köln - Urteil vom 19.08.2020
11 SaGa 3/20
Normen:
LPVG NRW § 7 Abs. 1; LPVG NRW § 42 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ga 37/20

Geltung des Grundsatzes der Bestenauslese auch bei Bewerbung eines freigestellten BetriebsratsmitgliedesKein Unterlassungsanspruch gegen Stellenbesetzung bei noch fehlender Dienstvereinbarung

LAG Köln, Urteil vom 19.08.2020 - Aktenzeichen 11 SaGa 3/20

DRsp Nr. 2021/938

Geltung des Grundsatzes der Bestenauslese auch bei Bewerbung eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes Kein Unterlassungsanspruch gegen Stellenbesetzung bei noch fehlender Dienstvereinbarung

Die Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG stellen eine Begrenzung des personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbotes dar.

Tenor

Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.05.2020 - 5 Ga 37/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Normenkette:

LPVG NRW § 7 Abs. 1; LPVG NRW § 42 Abs. 3;

Tatbestand

Die Verfügungsklägerin ist seit dem 25.09.1995 bei dem beklagten Land als Lehrerin an der L -M -G in K -P beschäftigt. Sie wird nach der Entgeltgruppe (EG) 13 TV-L vergütet. Seit dem 01.07.2012 ist sie Mitglied des Personalrats und seit dem 01.08.2013 vollständig freigestelltes Personalratsmitglied. Ihre Personalakte enthält keine dienstliche Beurteilung.

Mit Urteil vom 04.05.2017 hat das Arbeitsgericht Köln - 5 Ca 8368/16 - eine Klage der Verfügungsklägerin auf fiktive Nachzeichnung ihrer Laufbahn ohne vorherige Beurteilung abgewiesen. Die Berufung der Verfügungsklägerin wurde mit Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 01.03.2018 - 8 Sa 473/17 - zurückgewiesen.