Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Juni 2009 - 9 Sa 997/08 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 7. Oktober 2008 -
Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
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