Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 7. Oktober 2008, 13 Ca 117/08, abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob auf das Arbeitsverhältnis die Tarifverträge der D. AG oder die von der Beklagten mit Wirkung zum 1. Juli 2007 abgeschlossenen Tarifverträge Anwendung finden.
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