1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.01.2009 - Az: 4 Ca 98/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
3. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.058,00 EUR festgesetzt.
Im Berufungsverfahren verfolgt die Klägerin einen Zahlungsanspruch in Höhe von 1.058,00 EUR brutto (nebst Zinsen) gegen die Beklagte weiter.
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