Die Parteien streiten darüber, ob die Teilnahme an einem Streik den Anspruch auf eine tarifliche Jahressonderzahlung gemindert hat.
Die Beklagte ist ein Unternehmen der Süßwarenindustrie. Sie wendet den Bundesmanteltarifvertrag für die Angestellten, gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildenden der Süßwarenindustrie vom 11. Mai 1994 (
"I. Jahres-Sonderzuwendung für unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer
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