Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beteiligten zu 2) bis 5) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.07.2016 -
Der Gegenstandswert der Tätigkeit des Rechtsanwalts G. in E. für den zu 2) beteiligten Betriebsrat in dem Beschlussverfahren 4 Ta 634/16 ArbG Düsseldorf wird auf 26.550,00 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat eine Gerichtsgebühr in Höhe von 25,00 € zu tragen.
I.
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