I.
In dem zugrunde liegenden Beschlussverfahren hat der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Unterlassung des Einsatzes von Führungsverantwortlichen in einem Umfang vom mehr als 42 bzw. 42,5 Stunden pro Woche verlangt.
Durch Beschluss des Arbeitsgerichts vom 25.01.2007 ist dem Antrag des Betriebsrats in vollem Umfange stattgegeben worden. Der Beschluss vom 25.01.2007 ist noch nicht rechtskräftig.
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