Die Beschwerde des Rechtsanwalts Dr. G... gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 15.04.2011 - 4 Ca 1569 a/10 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerde trägt der Beschwerdeführer.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Der Kläger hat im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Elmshorn 4 Ca 1569 a/10 u.a. folgende Anträge angekündigt:
1. .........
2. ......
3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis auszustellen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt und die Führungs- und Leistungsbewertung "gut" enthält.
Hilfsweise für den Fall, dass der Feststellungsantrag zu 1 abgewiesen wird
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