LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 07.03.2012
1 Ta 25/12
Normen:
GKG § 61 S. 1; RVG § 22 Abs. 1; RVG § 23 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 09.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 973/10

Gegenstandswert für Zahlungsklage zu mehreren bezifferten Einzelforderungen

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2012 - Aktenzeichen 1 Ta 25/12

DRsp Nr. 2012/5962

Gegenstandswert für Zahlungsklage zu mehreren bezifferten Einzelforderungen

Besteht eine Zahlungsklage aus mehreren bezifferten Einzelforderungen, dann bildet die Gesamtsumme den Gegenstandswert.

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 09.12.2011 - 4 Ca 973/10 - wird auf Kosten der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.

Ein Rechtsmittel ist gegen diese Entscheidung nicht gegeben.

Normenkette:

GKG § 61 S. 1; RVG § 22 Abs. 1; RVG § 23 Abs. 1 S. 1;

Gründe: