1. Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17.06.2016 (
2. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.
I.
Im Ausgangsverfahren stritten die Parteien um die Wirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, in dem der Klägerin ein monatliches Bruttogehalt von € 3.872,- zustand. Der Rechtsstreit endete noch vor der Güteverhandlung durch Feststellung eines Vergleichs, auf dessen Inhalt (Bl. 17 - 19 d.A.) Bezug genommen wird.
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