Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1. November 2011 -
1. Der Gegenstandswert für die Klage wird auf insgesamt € 8.750,00 festgesetzt.
2. Der Wert des Vergleiches übersteigt den Wert der Hauptsache um € 9.540,00.
3. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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