Auf die Beschwerde der Beklagtenprozessbevollmächtigten wird der Streitwertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19.07.2011, Aktenzeichen
Der Streitwert wird für das Verfahren auf 34.867,50 - und für den Vergleich auf 55.062,52 - festgesetzt.
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