ArbG Dresden, vom 10.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2308/14
Gegenstandswert für Klageanträge auf Erteilung von Abrechnungen und Herausgabe von Arbeitspapieren sowie auf Erteilung eines einfachen Arbeitszeugnisses
LAG Chemnitz, Beschluss vom 19.01.2015 - Aktenzeichen 4 Ta 256/14
DRsp Nr. 2015/4987
Gegenstandswert für Klageanträge auf Erteilung von Abrechnungen und Herausgabe von Arbeitspapieren sowie auf Erteilung eines einfachen Arbeitszeugnisses
1. Klageanträge auf Erteilung und Herausgabe von Abrechnungen für zwei Monatsvergütungen und Urlaubsabgeltung sind jeweils mit 100 Euro (insgesamt 300 Euro) zu bewerten; der Ansatz von Festbeträgen erscheint auch weiterhin zweckmäßig, da zum einen der Wert einer Lohnabrechnung nicht vom Gehalt der Arbeitnehmerin abhängig ist und zum anderen für die Bestimmung eines prozentualen Anteils der geltend gemachten Vergütung diese für den Abrechnungszeitraum erst ermittelt werden muss.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.