Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 12.10.2009 wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.10.2009 dahin gehend abgeändert, dass der Streitwert für das Verfahren auf 3.937,20 - und für den Vergleich auf 4.921,50 - festgesetzt wird.
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