Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers/Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dresden vom 10.02.2014 -
a b g e ä n d e r t :
1. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des Klägers/Beteiligten zu 1. wird für das gesamte Verfahren auf 15.000,00 € festgesetzt.
2. Der Beschwerdewert wird auf 1.466,08 € festgesetzt.
I.
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