Die weitere Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Landgerichts Ansbach vom 23.01.2020 wird zurückgewiesen.
I.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 01.05.2014 eröffnet und zunächst Eigenverwaltung angeordnet. Mit Beschluss vom 15.01.2015 wurde diese Anordnung aufgehoben und Rechtsanwalt zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 09.05.2018 ordnete das Amtsgericht Ansbach das schriftliche Verfahren zur Prüfung der nachträglich angemeldete Insolvenzforderungen an.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|