Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 10. April 2012 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. März 2012 -
Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin haben eine Beschwerdegebühr in Höhe von € 40,00 zu tragen.
Gegen diesen Beschluss findet kein Rechtsmittel statt.
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