Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. Juni 2009 - 27 BV 730/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
I.
Die Arbeitgeberin hat in dem diesem Beschwerdeverfahren vorausgegangenen arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers in eine bestimmte Stufe einer Entgeltgruppe begehrt. Die von dem Betriebsrat für richtig gehaltene Eingruppierung hätte zu einer Erhöhung der Vergütung des Arbeitnehmers von monatlich 850,00 EUR geführt. Das Verfahren wurde durch gerichtlich protokollierten Vergleich beendet.
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