ArbG Ludwigshafen, vom 15.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 8/12
Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.10.2012 - Aktenzeichen 1 Ta 191/12
DRsp Nr. 2012/23638
Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers
1. Bei einem Antrag der Arbeitgeberin nach § 99 Abs. 4BetrVG auf Feststellung, dass die Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung und Eingruppierung eines Arbeitnehmers als erteilt gilt, hilfsweise die verweigerte Zustimmung zu ersetzen, handelt es sich um einen nicht vermögensrechtlichen Streitgegenstand; der Antrag beruht auf keiner vermögensrechtlichen Beziehung und ist auch nicht auf Geld oder Geldeswert gerichtet.2. Auf die Regelung des § 42 Abs. 4GKG braucht nicht zurückgegriffen werden; der Gegenstandswert für das Beschlussverfahren um Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers ist vielmehr nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG mit 4.000 EUR und nach Lage des Falles niedriger oder höher zu bewerten.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.