I.
Im Ausgangsverfahren hat der Betriebsrat die Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Meinungsverschiedenheiten über angelaufene Akkorde" verlangt. Mit dem am 22.06.2006 beim Arbeitsgericht eingeleiteten Beschlussverfahren sollte zum Vorsitzenden der Einigungsstelle der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Hamm S3xxxxx bestellt und die Zahl der Beisitzer auf jeder Seite auf drei festgesetzt werden.
Im Anhörungstermin vom 04.07.2006 haben die Beteiligten das Beschlussverfahren durch Abschluss eines Vergleichs erledigt.
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