I.
Die beschwerdeführende Arbeitgeberin begehrt die Festsetzung eines niedrigeren Gegenstandswertes im Zusammenhang mit der Freistellung von vier Betriebsratsmitgliedern zu einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG und der Übernahme der mit dieser Veranstaltung verbundenen Kosten.
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