Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15.6.2011 -
I.
Gegenstand des zu Grunde liegenden Beschlussverfahrens vor dem Arbeitsgericht ist der Antrag des Beteiligten zu 1., des bei der Beteiligten zu 2. gebildeten Betriebsrats, festzustellen, dass Herr F. in keinem Arbeitsverhältnis zur Arbeitgeberin im Status eines leitenden Angestellten steht. Das Verfahren endete mit dem Einstellungsbeschluss des Arbeitsgerichts vom 19.5.2011, nachdem die Beteiligten das Verfahren noch vor einer mündlichen Anhörung durch das Arbeitsgericht übereinstimmend für erledigt erklärt hatten, da Herr F. den Betrieb verlassen hatte.
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