Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. Mai 2010 -
Der Gegenstandswert für das Beschlussverfahren
Eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren ist nicht zu erheben.
Gegen diesen Beschluss findet kein Rechtsmittel statt.
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