Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) (Betriebsratsmitglied Herr H.M.) vom 14. Januar 2011 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07. Januar 2011 -
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) (Arbeitgeber) vom 25. Januar 2011 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07. Januar 2011 -
Der Beteiligte zu 1) und der Beteiligte zu 3) haben die Beschwerdegebühr in Höhe von € 40,00 je zur Hälfte zu tragen.
Gegen diesen Beschluss findet kein Rechtsmittel statt.
I.
Gegenstand des zu Grunde liegenden Beschlussverfahrens war der Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3). Die Bruttomonatsvergütung des Beteiligten betrug € 3.670,67.
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