Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 20.884,00 festgesetzt.
1. Nachdem die Verfahrensbevollmächtigten des Gesamtbetriebsrats mit Schriftsatz vom 29. Juni 2011 beantragt haben den Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren festzusetzen, war nach Gewährung von rechtlichem Gehör durch Beschluss über den vorgenannten Antrag zu entscheiden.
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