1. Die Beschwerden der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats sowie der Beteiligten zu 16 - 21 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18.04.2011 (
2. Der Beschwerdeführer haben die Kosten der Beschwerdeverfahren zu tragen.
I.
Im Ausgangsverfahren geht es um die Anfechtung der Wahl eines Betriebsrats mit 43 Mitgliedern.
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