Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Beklagten gegen den Streitwertbeschluss des ... wird zurückgewiesen.
I.
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit der Arbeitgeberkündigung vom 30.11.2015 zum 31.12.2015 und die Weiterbeschäftigung ab dem 01.01.2016.
Die Parteien haben den Rechtsstreit durch Abschluss eines Vergleiches erledigt, auf dessen Inhalt (Bl. 47, 48 d.A.) Bezug genommen wird.
Mit Beschluss vom 08.04.2016 hat das Erstgericht den Streitwert für das Verfahren auf 5.968,50 € (= 3 Bruttomonatseinkommen) festgesetzt.
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