I. Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 9. Februar 2009 -
II. Im Übrigen wird die Beschwerde auf Kosten des Prozessbevollmächtigten des Klägers zurückgewiesen.
Die Beschwerde ist nur zum Teil begründet.
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