Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 27.05.2016 -
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Die Beteiligten stritten im Ausgangsverfahren um das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes, bei dem dann insgesamt ca. 1.200 Mitarbeiter beschäftigt wären. Durch Beschluss vom 22.04.2016 (Bl. 83 R d.A.) ist das Verfahren nach Antragsrücknahme eingestellt worden.
Auf Antrag des Verfahrensbevollmächtigten der Arbeitgeberin hat das Arbeitsgericht den Streitwert auf 5000,-- € festgesetzt und dabei den Hilfswert des § 23 Abs. 3 S.2 RVG zugrunde gelegt.
Gegen diesen, am 30.05.2016 zugestellten Beschluss wendet sich der Verfahrensbevollmächtigte des Betriebsrates mit der am 13.06.2016 beim Arbeitsgericht Herne eingegangenen Beschwerde, der das Arbeitsgericht nicht abgeholfen hat.
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