1. Auf die Beschwerde des Klägervertreters wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 21.04.2020, Az.
2. Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 13.334,80 € und für den Vergleich auf 19.643,80 € festgesetzt.
3. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
A.
Die Parteien stritten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund einer Kündigung vom 03.01.2020 (Antrag zu 1 und 2), die Erteilung eines Zwischenzeugnisses (Antrag zu 3), die Erteilung eines schriftlichen Nachweises der für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifverträge usw. (Antrag zu 4), sowie um Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Leistungsdaten und Zurverfügungstellung einer Kopie (Antrag zu 5).
Das monatliche Einkommen der Klägerin betrug 3.130,44 €.
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