Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 29.11.2010 -
Die Kosten des Verfahrens haben die Beschwerdeführer zu tragen.
Ein Rechtsmittel ist gegen diese Entscheidung nicht gegeben.
I. In dem vorliegenden Verfahren begehrt der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die Festsetzung eines höheren Wertes des Gegenstands seiner Tätigkeit.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|