Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 04.12.2008 - 2 Ca 1332/08 - in der Fassung des Beschlusses vom 16.02.2009 wird zurückgewiesen.
I.
Mit seiner Beschwerde wendet sich der Klägervertreter gegen die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts.
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