I. Der Kläger hat, vertreten durch Rechtsanwältin... am 26.05.2005 bzw. 30.05.2005 gegen außerordentliche und ordentliche Kündigung vom 17.05.2005 und 20.05.2005 Kündigungsschutzklage erhoben und die Klage sodann hinsichtlich der Vergütung für Mai und Juni erweitert. Die monatliche Bruttovergütung des Klägers betrug zuletzt 1.800,00 EUR. Vor der Kündigung hat das Arbeitsverhältnis nicht länger als ein Jahr bestanden.
Das Arbeitsgericht Kiel hat durch Beschluss vom 17.08.2005 den Streitwert auf 5.400,00 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|