I.
Mit der am 03.12.2004 beim Arbeitsgericht Ludwigshafen erhobenen Klage hat der Kläger, der als Oberarzt in einem von der Beklagten betriebenen Krankenhaus tätig ist, folgende Anträge angekündigt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von EUR 10.266,89 brutto nebst 5% Zinsen hieraus seit dem 01.11.2005 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, Mehrarbeit über die wöchentliche Regelarbeitszeit von 38,5 Stunden für den Kläger zu vergüten.
Der Rechtsstreit endete in der Hauptsache durch eine außergerichtliche Einigung; der Kläger hat daraufhin am 15.07.2005 die Klage zurückgenommen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|