1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 09.07.2012 (4 Ca 89/12 Ö) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger nimmt das beklagte Land auf Zahlung einer tariflichen Sonderprämie in Anspruch.
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