Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 20. Januar 2022 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld ebenfalls vom 20. Januar 2022 -
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Gegenstand der Beschwerde ist die Festsetzung des Gebührenstreitwerts für ein durch streitiges Urteil erledigtes Bestandsschutzverfahren.
I.
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