Ersatzkassen-Tarifvertrag (EKT) Manteltarifvertrag (Stand: 1. Januar 1999) § 10 Abs. 1 § 12 Abs. 2 S. 1 § 32 § 33 Abs. 1 § 39c ; Anlage 5 EKT (Tätigkeitsmerkmale - Stand 1. Februar 1998) Abschnitt A. 1. Verg.Gr. 9, Protokollnotizen Nr. 7, 10; Anlage 12 EKT (Tarifvertrag über Rationalisierungsschutz - Stand 1. Mai 1988) § 2 Abs. 1 § 8 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2006, 56
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf - 11 (10) Sa 1125/04 - 23.9.2004,
ArbG Solingen, vom 02.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 346/04
Funktionszulage für Bezirksgeschäftsführer und stellvertretende Bezirksgeschäftsführer einer Bezirksgeschäftsstelle einer Ersatzkasse; Wegfall der Zulage bei Aufgabe der Tätigkeit
BAG, Urteil vom 22.06.2005 - Aktenzeichen 10 AZR 570/04
DRsp Nr. 2005/12167
Funktionszulage für Bezirksgeschäftsführer und stellvertretende Bezirksgeschäftsführer einer Bezirksgeschäftsstelle einer Ersatzkasse; Wegfall der Zulage bei Aufgabe der Tätigkeit
Orientierungssätze:1. Die im Abschnitt A.1. der Anlage 5 EKT geregelte Zulage für Bezirksgeschäftsstellenleiter und stellvertretende Bezirksgeschäftsstellenleiter in Höhe der halben Aufrückungszulage der nächsthöheren Vergütungsgruppe ist an die Zahl der von der Bezirksgeschäftsstelle zu betreuenden Mitglieder der Kasse gebunden. Dies erfüllt die Voraussetzungen einer Funktionszulage.2. Die Regelung in § 8 Abs. 3 Satz 1 der Anlage 12 EKT, wonach bei einem unkündbaren Angestellten eine Rückgruppierung ausgeschlossen ist, wenn er auf einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz weiter beschäftigt wird, erfasst nicht den Wegfall der Funktionszulage für Bezirksgeschäftsführer bei Aufgabe der Tätigkeit.
Normenkette:
Ersatzkassen-Tarifvertrag (EKT) Manteltarifvertrag (Stand: 1. Januar 1999) § 10 Abs. 1 § 12 Abs. 2 S. 1 § 32 § 33 Abs. 1 § 39c ; Anlage 5 EKT (Tätigkeitsmerkmale - Stand 1. Februar 1998) Abschnitt A. 1. Verg.Gr. 9, Protokollnotizen Nr. 7, 10; Anlage 12 EKT (Tarifvertrag über Rationalisierungsschutz - Stand 1. Mai 1988) § 2 Abs. 1 § 8 Abs. 3 S. 1 ;
Tatbestand:
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