Fürsorgepflicht: Krankenversicherungsschutz im Ausland
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.09.1995 - Aktenzeichen 16 Sa 215/95
DRsp Nr. 2001/15000
Fürsorgepflicht: Krankenversicherungsschutz im Ausland
Es ist Sache eines Arbeitnehmers, der vorübergehend für seinen Arbeitgeber im Ausland tätig wird (hier: USA), sich über den Umfang des Krankenversicherungsschutzes im Ausland bei seiner Krankenkasse zu informieren. Den Arbeitgeber trifft keine Informations- und Beratungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer.